Allgemeine Geschäftsbedingungen
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- Kategorie: Allgemeines
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Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Kauf von Buttonmaschienen und Zubehör
Präambel:
Mit einer Bestellung werden unsere Geschäftsbedingungen akzeptiert. Bestellungen bitte schriftlich, telefonisch, per Fax oder eMail.
1. Zahlung:
Erstlieferung nur per Vorkasse oder Nachnahme.
2. Lieferung:
Die Portokosten sind in unseren Preisen nicht enthalten, sie richten sich nach den Gebühren der deutschen Post.
3. Reklamation:
Fehlmengen und Fehllieferungen bitte sofort (Beschädigungen innerhalb von zwei Tagen) schriftlich melden. Von Rücksendungen bitten wir abzusehen. Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist kostenloser Ersatz oder Ausbesserung der beanstandeten Teile.
4. Preise:
Unsere Preise sind in Euro ausgezeichnet und beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer von z.Zt. 19%. Wir müssen uns jedoch Änderungen vorbehalten, falls von unseren Vorlieferanten erhebliche Steigerungen auf uns zukommen.
Sonstiges:
USt-Ident.-Nr.: DE 115136943
Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird Celle vereinbart, soweit gesetzlich zulässig.
Die Käuferin/der Käufer erkennt mit der Bestellung bei uns ausdrücklich diese Liefer- und Zahlungsbedingungen an.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Anmietung von Hüpfburgen
1. Vertragspartner
Der Vertrag besteht zwischen dem in der Auftragsbestätigung angegebenen Besteller, im folgenden Mieter genannt und der Firma Hüpfburgenverleih und Spielfeste, Wolfgang Jennert, Finkenstieg 16, 29225 Celle, im folgenden Vermieter genannt.
2. Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages ist die Anmietung der in der Auftragsbestätigung näher beschriebenen Hüpfburg und oder Spielgeräte und ggf. die Stellung einer oder mehrer Aufsichtspersonen.
Aus der Auftragsbestätigung sind die Zeiten für Anlieferung, Auf– und Abbau, Besteller, Aktionsort sowie die Kosten für die Aktion ersichtlich.
3. Haftung /Bestimmungsgemäßer Einsatz
Die Hüpfburg/ das Spielgerät darf nicht überlastet werden. Der Mieter haftet für Schäden die durch unsachgemäße Handhabung entstehen. Während der Benutzung muss im Eingangsbereich mindestens eine volljährige Aufsichtsperson anwesend sein. Der Mieter haftet für Personenschäden, die aufgrund mangelnder Aufsicht beim Betrieb der Hüpfburg entstehen. Das Fassungsvermögen der Hüpfburg ist vom Alter und Größe der Kinder abhängig. Die Hüpfburg darf nur im voll aufgeblasenen Zustand benutzt werden. Das Gebläse muss während der Benutzung ständig angeschaltet sein. Der Mieter muss dafür Sorge tragen, dass das Gebläse frei arbeiten kann, d.h. das kein Laub oder andere Gegenstände angesaugt werden können. Bevor das Gebläse abgeschaltet wird, müssen alle Kinder die Hüpfburg verlassen haben. Zum Betrieb wird ein 230Volt Stromanschluss benötigt und vom Mieter bereitgestellt. Bei Stromausfall oder herausziehen des Steckers durch Unbefugte übernimmt der Vermieter keine Haftung. Die Hüpfburg darf nur ohne Schuhwerk betreten werden. Die Mitnahme von Gegenständen auf die Hüpfburg ist nicht zulässig. Dies gilt insbesondere für scharfkantige Gegenstände, Speisen, Getränke und Kaugummis. Besondere Vorsicht ist bei Brillen, Armbanduhren oder sonstigen zerbrechlichen Gegenständen geboten, da der Vermieter für Beschädigungen oder Verlust keine Haftung übernimmt. Für Schäden, Zerstörung, Diebstahl und die daraus resultierenden Folge– und Ausfallkosten haftet der Mieter in vollem Umfang. Ebenso Unfälle die in seinem Verantwortungsbereich entstehen. Er stellt den Vermieter von Schadenseratzleistungen, die sich aus der Benutzung der gemieteten Geräte entstehen, frei.
4. Aufsicht durch den Vermieter
Bei Aktionen die eine Beaufsichtigung durch Betreuungspersonal des Vermieters beinhalten, sorgt dieser für die ordnungsgemäße Benutzung der Geräte. Das Aufsichtspersonal behält sich vor, Personen welche ein Sicherheitsrisiko darstellen, von der weiteren Teilnahme auszuschließen.
5. Verbindlichkeit
Buchungen werden bei Annahme durch den Vermieter und Erstellen der Auftragsbestätigung für beide Seiten bindend. Bei Terminänderungen durch den Mieter trägt dieser die dem Vermieter entstandenen Kosten, in Höhe von pauschal 50% des vereinbarten Mietpreises. Bei kurzfristigen Änderungen (weniger als eine Woche vor dem ursprünglich gebuchten Veranstaltungstermin) wird der gesamte Mietpreis berechnet. Für Selbstabholer: Die Abholung der Geräte erfolgt am ersten Miettag zwischen 9.00 und 10.00 Uhr. Die Rücklieferung erfolgt am letzten Miettag zwischen 19.00 und 20.00 Uhr.
6. Ausfall von Geräten
Bei einem nicht durch den Mieter verursachten Ausfall der Hüpfburg oder des Gebläses, bemüht sich der Vermieter im Bereich seiner Möglichkeiten um eine Reparatur oder Ersatzbeschaffung.
7. Servicekosten
Werden Geräte durch uns angeliefert so entstehen Kosten von 0,50 € pro gefahrenen Kilometer, jedoch mindestens 25,00 €. Für das Be– und Entladen stellt der Mieter zwei Hilfskräfte zur Verfügung..
Sollten Endreinigungsarbeiten notwendig werden (Kinderschminke an den Wänden, Grasschnitt, Laub usw. in der Burg) berechnen wir pauschal 25,00 € pro Hüpfburg.
8. Zahlung
Die umseitig errechneten Beträge sind in bar bei Abholung oder Anlieferung fällig.
9. Gerichtsstand
Gerichtstand für beide Vertragsparteien ist Celle.


